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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbindliche Originalfassung. Diese deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die rechtlich verbindliche und für die Auslegung allein maßgebliche Fassung. In anderen Sprachen bereitgestellte Fassungen sind unverbindliche Übersetzungen, die ausschließlich der Information dienen.

 

Präambel

aisys media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Bessler und Tim Koros, Ludwigstraße 8a, 97070 Würzburg, nachfolgend „aisys media“ genannt, stellt unter https://pollxpress.com eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung („SaaS“) zur Verfügung (nachfolgend: „pollxpress“), die juristischen Personen des Privatrechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften) (nachfolgend Unternehmen) die Möglichkeit bietet, interaktive Abstimmungen (Votings und Wahlen) an das Publikum im Rahmen von Face2Face Vorträgen/Präsentationen entweder bei einer Präsenzveranstaltung oder in einer virtuellen Veranstaltung/Konferenz mit einzubinden. Zudem können Abstimmungen auch asynchron über einen längeren Zeitraum dezentral durchgeführt werden.

Hierbei bietet aisys media insbesondere - je nach gewähltem Tarif - weitere kostenpflichtige Pakete an. Die mögliche Teilnehmerzahl richtet sich nach dem gebuchten Paket.

Aisys media bietet Unternehmen zusätzlich einen kostenlosen „Free“-Tarif mit reduzierten Funktionalitäten an, der als Basis für spätere, kostenpflichtige Upgrades genutzt werden kann. Aisys media kann, je nach Tarif, einen KI gestützten Chatbot („KI Chatbot“) bereitstellen, der den Kunden bei der Nutzung der Plattform unterstützt.

 

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen aisys media und dem jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Portal „pollxpress“ und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, aisys media hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. aisys media behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bei sicherheitsrelevanten technischen Entwicklungen oder zur Abbildung neuer oder geänderter Leistungen bzw. Leistungsmodalitäten. Hauptleistungspflichten (bisheriger Leistungsumfang, Vergütung) werden hierdurch nicht geändert. Änderungen werden in jedem Fall mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit einem Hinweis auf das Widerspruchsrecht sowie die rechtliche Bedeutung und Folgen des Schweigens mitgeteilt. Änderungen, die den Kunden nicht schlechter stellen oder zwingend rechtlich erforderlich sind, gelten als angenommen, wenn der Kunde bis zum Inkrafttreten der geänderten Bedingungen nicht widerspricht. In den übrigen Fällen und bei wesentlichen Änderungen, welche die Hauptleistungspflichten betreffen, ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich. Erteilt der Kunde diese nicht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Beide Parteien können den Vertrag jedoch zum geplanten Wirksamwerden der abgelehnten Änderung kündigen. Hierauf wird aisys media den Kunden gesondert hinweisen.

4. Der Vertragsschluss findet in englischer Sprache statt. Aisys media kann dem Kunden zusätzliche Sprachfassungen zur Verfügung stellen. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten oder Widersprüchen ist ausschließlich die deutsche Fassung der Vertragstexte maßgeblich.

5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU Mitgliedstaat kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Abrechnung im Reverse Charge Verfahren erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Bei Kunden mit Sitz außerhalb der EU kann eine Rechnungsstellung ohne deutsche Umsatzsteuer erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

6. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

b) individuelle Vereinbarungen mindestens in Textform,

b) these General Terms and Conditions,

c) die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 2 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Ein Vertragsschluss zur Nutzung des Portals kommt in der Regel im Online-Self-Service zustande:

a) Der Kunde registriert sich über das Portal und legt ein Kundenkonto an. Er kann zunächst einen kostenlosen „Free“-Tarif mit begrenztem Funktionsumfang buchen und später kostenpflichtige Upgrades für fest definierte Laufzeiten (z. B. Einmalbuchung, 1 Monat oder 12 Monate) hinzubuchen. Bei der Anmeldung zu einer kostenlosen Leistung kommt der Vertragsschluss während des Registrierungsvorgangs durch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen und das Klicken auf den Button „Konto erstellen“ zustande. Sofern der Kunde kostenpflichtige Leistungen bestellt, kommt der Vertrag zustande, indem der Kunde im Bestellprozess auf den Button „Kauf abschließen“ oder „Jetzt kaufen“ klickt. Der Kundeerhält im Anschluss eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail, in der sein Benutzername und sein Passwort enthalten sind, sofern nicht aisys media mit der Einrichtung und Pflege des Accounts vom Kunden beauftragt wurde.

b) Eine Buchung über Servicescheine, individuelle Angebote oder sonstige Offline Bestellungen findet in der Regel nicht statt. Soweit im Einzelfall ausdrücklich vereinbart, kann aisys media den Kunden bei der Registrierung oder Einrichtung durch manuelle Anlage eines Benutzerkontos unterstützen. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch die Freischaltung des entsprechenden Tarifs im Kundenkonto zustande.

2. Der Vertragstext und der Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Registrierung per E-Mail übersandt. Darüber hinaus kann der Kunde diese über sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.

3. aisys media beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligenVertrag und den zugrundeliegenden Tarifbeschreibungen bzw. den entsprechenden Angaben im Portal bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem aisys media unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i. S. d. § 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben. force majeure, strikes, pandemics or epidemics, or where the Customer fails to cooperate as required under § 6.

4. Der Nutzungsvertrag für die kostenlose pollxpressFree Lizenz wird auf unbefristete Zeit geschlossen und kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch den Kunden durch Löschung des Nutzerkontos in seinen Kontoeinstellungen formlos gekündigt werden. Dies gilt nicht, sofern noch zusätzlich kostenpflichtige Pakete beauftragt sind, für die als Basis eine pollxpressFree Lizenz gem. § 2 Nr. 6 dieser AGB benötigt wird. Soweit während der Nutzung kostenpflichtige Upgrades gebucht wurden, endet die Laufzeit dieser Upgrades nach Maßgabe des jeweils gewählten Modells gem. § 2 Abs. 5 dieser AGB. Anschließend kann der Kunde die Free Version weiter nutzen oder sein Konto löschen.

5. Verträge über kostenpflichtige Tarife oder Upgrades, die im Selbstservice gebucht werden, richten sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Modell. Soweit verfügbar werden insbesondere folgende Modelle angeboten:

a) Einmalbuchung: Soweit nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag auf eine feste Laufzeit von 30 Kalendertagen ab Freischaltung des Pakets geschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

b) Monatliches Abonnement: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit Freischaltung des Pakets und beträgt zunächst einen Monat. Sie verlängert sich anschließend automatisch um jeweils einen weiteren Monat (Abrechnungsmonat), sofern der Vertrag nicht gekündigt wird. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

c) Jahresabonnement: Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit von zwölf Monaten ab Freischaltung des Pakets geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

Kündigungen nach Satz 2 Buchst. b) und c) bedürfen mindestens der Textform. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei aisys media.

6. Sofern der Kunde über das Portal ein kostenpflichtiges Paket oder Upgrade bucht, wird automatisch ein Vertrag über eine kostenlose pollxpressFree Lizenz vereinbart, sofern der Kunde hierüber noch nicht verfügt. Diese Lizenz dient als Basis für das kostenpflichtige Paket. Ist der Zeitraum für das kostenpflichtige Paket abgelaufen, bleibt die kostenfreie pollxpressFree Lizenz bestehen, sodass der Kunde noch auf seine historischen Auswertungen zurückgreifen kann. Die historischen Auswertungen stehen für mindestens drei Monate nach Ablauf des kostenpflichtigen Pakets in dem kostenfreien Account der pollxpressFree Lizenz zur Verfügung.

7. Ein Upgrade der pollxpressFree Lizenz mit Hilfe eines kostenpflichtigen Paketes oder eines anderen Upgrades von einer kostenpflichtigen Lizenz auf eine teurere Lizenz ist jederzeit durch entsprechende Buchung gemäß § 2 Nr.1 dieser AGB möglich. Herabstufungen sind nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Im Falle einerÄnderung der Lizenz wird das Vertragsverhältnis über die ursprüngliche Lizenz zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem das neue Vertragsverhältnis über die neue Lizenz gemäß § 2 Nr. 1 dieser AGB geschlossen wird.

8. Soweit aisys media entgeltfrei Dienste und Leistungen (z. B. pollxpressFree Leistungen) erbringt, können diese jederzeit ohne Nennung von Gründen mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen eingestellt Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

9. aisys media kann das Konto eines Kunden sperren, insbesondere wenn der Kunde:

a) gegen die AGBs oder gegen geltendes Recht verstößt und/oder

b) bei der Anmeldung bewusst falsche Angaben gemacht hat und/oder

c) gegen Rechte Dritter verstößt und/oder

d) Leistungen von aisys media missbraucht und/oder

e) wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Grundsätzlich wird ein Kunde, soweit eine Abmahnung nicht entbehrlich ist, vor einer Sperrung abgemahnt.

10. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde seine Zahlung dauerhaft einstellt und/oder

b) sich der Kunde i.S.d. § 5 Nr. 3 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet, und der Verzug bei monatlicher Zahlungsweise bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst bzw. bei jährlicher Zahlungsweise die Fälligkeit eingetreten ist und eine entsprechende Mahnung erfolgt ist und / oder

c) über das Vermögen des Kunden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde und / oder

d) der Kunde seinen Mitwirkungsplicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.

11. Wenn das Konto eines Kunden von aisys media gesperrt oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.

 

§ 3 Leistungen, Leistungsumfang, Leistungsort 

1. aisys media schuldet die Überlassung des Web-Portals zur Nutzung über das Internet zu dem vereinbarten Zweck. aisys media stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages das vereinbarte Portal in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich (im Rahmen der der kostenlosen pollxpress Free Lizenz unentgeltlich) zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtetaisys media das Portal auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist und stellt eine Applikation zur Echtzeitübertragung von Publikumsinteraktionen zwischen Server und Client zur Verfügung.

2. Der Kunde kann zwischen den verschiedenen Paketen wählen und diese buchen. Der Umfang des Vertrages und der Leistungen ergibt sich aus der vom Kunden Paket und/oder aktuellen Dokumentation.

3. Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen, insbesondere auch Nutzungslimitierungen des Portals ergeben sich aus den Beschreibungen auf der Portal-Webseite vor Vertragsschluss und/oder den individuellen Vereinbarungen.

4. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages gem. § 8 2 dieser Bedingungen das Recht der Unterlizensierungen im vereinbarten Umfang und in Abhängigkeit vom beauftragten Funktionsumfang.

5. Aisys media agiert im Verhältnis mit einem Kunden, der mit Hilfe von pollxpress eine Veranstaltung abhält und hierzu Teilnehmer einlädt, als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Der Kunde, der Veranstalter und Unternehmer ist, agiert wiederum gegenüber den Teilnehmern als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

6. Sämtliche von aisys media angebotenen Leistungen können von dem Kunden (Veranstalter) und den Teilnehmern mit einem aktuellen Webbrowser über ein beliebiges Endgerät (Tablet, Smartphone, PC) genutzt und bedient werden, ohne dass der Veranstalter, Moderatoren und/oder die Teilnehmer zusätzliche Software benötigen. Eine durchgehend bestehende Internetverbindung während der Nutzung ist erforderlich. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dieser hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen.

7. Bei Erweiterung des Funktionsumfangs um neue Leistungen optionale kostenpflichtige Leistungen wird der Kunde hierüber in Textform oder über entsprechende Benachrichtigungen im Portal informiert und kann entscheiden, inwieweit er eine Nutzung von Zusatzleistungen ebenfalls beauftragt.

8. Der Kunde ist selbst für die Speicherung seiner zur Nutzung des Portals erforderlichen Daten und Informationen sowie den Ergebnissen verantwortlich und sichert seine Daten regelmäßig durch die zur Verfügung stehenden Exportfunktionen.

9. aisys media schuldet gegenüber dem Kunden keine Supportleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart werden. Soweit aisys media gegenüber dem Kunden Supportleistungen schuldet,wird aisys media ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. aisys media schuldet in diesem Fall nicht den von dem Kunden angestrebten Erfolg/Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen. Soweit Support geschuldet ist, gilt:

a) Die von aisys media gegenüber dem Kunden zu erbringenden Supportleistungen bestimmen sich nach den individuellen Vereinbarungen und diesen Bedingungen.

b) Supportanfragen sind ausschließlich über das von aisys media bereitgestellte Ticket System innerhalb der Plattform zu stellen. Support per E Mail oder Telefon wird nicht geschuldet.

c) Aisys media wird Supportanfragen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bearbeiten, schuldet jedoch keine bestimmten Reaktions , Bearbeitungs oder Lösungszeiten.

d) Störungen des Portals wird der Kunde möglichst detailliert unter Beschreibung der Symptome, der Einsatzbedingungen und vorausgegangener Anweisungen an das eingesetzte Endgerät schildern.

10. Soweit auf der Portal-Webseite ein KI-gestützter Chatbot oder andere KI-gestützte Tools (nachfolgend: „KI-Tools“) angeboten werden, schuldet aisys media lediglich die Zurverfügungstellung dieser KI-Tools. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KI gestützte Systeme auf probabilistischen Modellen beruhen und fehlerhafte, unvollständige oder ungeeignete Ergebnisse liefern können. Die von den KI Tools erzeugten Inhalte stellen keine fachliche Beratung dar. Aisys media ist nicht verpflichtet, die von der Plattform erzeugten Ergebnisse, Inhalte oder Analysen auf rechtliche, inhaltliche oder tatsächliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für den Kunden zu überprüfen. Die Verantwortung für die Prüfung, Bewertung und Nutzung der generierten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.

a) Die KI Tools (insbesondere der KI Chatbot) sind ausschließlich für allgemeine kommerzielle Zwecke bestimmt. Sie sind nicht für den Einsatz in Hochrisikobereichen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI Verordnung“) vorgesehen.

b) Die Nutzung insbesondere in sicherheitskritischer Infrastruktur, im Gesundheitswesen, bei der Bewertung von Personen oder in anderen durch die KI Verordnung geregelten Hochrisikobereichen ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Sondervereinbarung mit aisys media vor.

c) Es ist dem Kunden untersagt, die Plattform und die KI Tools in verbotenen Anwendungsbereichen im Sinne von Art. 5 KI Verordnung einzusetzen.

d) Der Kunde verpflichtet sich, aisys media von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einem nicht vertragsgemäßen Einsatz der Plattform in Hochrisikobereichen oder verbotenen Anwendungsfeldern resultieren. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

11. aisys media bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn aisys media aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Beschaffenheit des Portals und dessen Funktionalitäten. aisys media kann ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen des Portals und Funktionalitäten oder Updates vornehmen.

12. Für die Leistungserbringung vonseiten aisys media ist eine Registrierung des Kunden nach § 4 dieser AGB erforderlich. Im Fall der ausdrücklichen Beauftragung durch den Kunden, unterstützt aisys media den Kunden durch manuelle Anlage eines Nutzerkontos.

13. Aisys media darf sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen. aisys media setzt in bestimmten Situationen Software/Dienste von Dritten ein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung von aisys media in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Kunde diesen Bedingungen zustimmt und die jeweilige Software installiert (z.B. Videokonferenz-Software).

14. Kommt aisys media mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn aisys media eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

15. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von aisys media oder dem Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

 

§ 4 Registrierung

1. Damit die Registrierung erfolgen kann, muss der Kunde verschiedene Pflichtfelder an Daten ausfüllen. Dies gilt nicht, sofern aisys media die Registrierung ausnahmsweise gem. § 3 Nr. 13 Satz 2 dieser AGB für den Kunden übernimmt. In diesem Fall füllt aisys media diese Pflichtfelder aus.

2. Nachdem die von dem Kunden eingegebenen Daten zur Registrierung des Nutzerkontos bei aisys media eingegangen sind oder aisys media diese Registrierung selbst vorgenommen hat, wird dem Kunden zeitnah eine Bestätigung über den Erhalt der Registrierung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet, soweit nicht aisys media mit der Einrichtung und Pflege des Accounts vom Kunden beauftragt wurde.

3. Ein Kunde – sprich ein Nutzer - darf für sich jeweils nur ein Konto anlegen. Pro Unternehmen dürfen so viele Nutzerkonten angelegt werden, wie in der entsprechenden Beauftragung vertraglich vereinbart wurde. Der Kunde stellt sicher, dass nur von ihm autorisierte Mitarbeiter Zugang zu den Nutzerkonten erhalten und diese AGB einhalten.

4. Die Registrierung und die damit verbundene Anlegung des Nutzerkontos an sich ist kostenlos.

 

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug 

1. Der Kunde verpflichtet sich, aisys media für die Überlassung der kostenpflichtigen Lizenzen sowie Pakete die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

2. Die Nutzung der kostenlosen Lizenz ist gebührenfrei.

3. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach den Leistungsbeschreibungen auf der Portal-Webseite vor Vertragsschluss, den jeweiligen individuellen Vereinbarungen und/ oder nach diesen Bedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, die Vergütung für kostenpflichtige Tarife und Upgrades jeweils im Voraus für die gesamte jeweils vereinbarte Laufzeit zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.

4. aisys media stellt die Rechnung nach entsprechender Vorauszahlung durch den Kunden im Kundenkonto zur Verfügung.

5. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift der vertraglich festgelegten Forderung auf dem Konto vonaisys media Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal.

6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber aisys media in Textform zu erheben. Rechnungen von aisys media gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

7. Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist aisys media dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.

8. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von aisys media bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelungdurch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die aisys media auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 8 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.

9. aisys media ist berechtigt, die auf der Portal-Webseite dargestellten Preise jederzeit mit Wirkung für zukünftige Buchungen anzupassen. Für bereits gebuchte Pakete gelten die im Zeitpunkt der jeweiligen Buchung ausgewiesenen Preise.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden 

1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich insbesondere aus Leistungsbeschreibungen auf der Portal-Webseite vor Vertragsschluss, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auch darüber hinaus zu erforderlicher Mitarbeit nach Ermessen von aisys media verpflichtet. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:

a) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten,Inhalte und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber aisys media unverzüglich mitzuteilen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die von aisys media erbrachten Leistungen und erstellten Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen vonaisys media gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Veröffentlichungen der entsprechenden Inhalte

d) Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an aisys media überlassenen Informationen, Daten, Texte und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von aisys media zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

e) Sofern der Kunde das Auth-Modul für Online-Wahlen nutzt, muss er gewährleisten, dass die technischen, juristischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Wahl gegeben sind. Er muss insbesondere gewährleisten, dass

      • die Wahlberechtigten auf einen Computer mit Internetzugang und Aufrufmöglichkeit eines „https-Protokolls“ Zugriff haben und
      • die juristischen Voraussetzungen für den Einsatz des Portals als Wahlsoftware vorliegen und eingehalten werden und
      • die Wahlberechtigten sich für die Wahlteilnahme mittels der Wahlsoftware eindeutig identifizieren können.

f) Der Kunde verpflichtet sich dazu keine Inhalte über das Portal zu teilen und/oder öffentlich zugänglich zu machen die:

      • Rechte Dritter einschließlich des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht oder die Persönlichkeitsrechte verletzenoder gegen sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen (Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen zugänglich gemacht werden)
      • diskriminierend, rassistisch, sexistisch, obszön und/oder hasserfüllt und/oder gewaltverherrlichend sind oder gegen sonstige Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen (Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen zugänglich gemacht werden)
      • Dritte belästigen, nötigen und/oder beleidigen könnten,
      • Viren oder andere Schadsoftware enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen,
      • persönliche Informationen enthalten, ohne die hierzu nötige Einwilligung zu haben,
      • dazu genutzt werden um Junk-Mails, Kettenbriefe oder unerwünschte Massensendungen oder Spamming, Phishing, Trolling oder ähnliches zu ermöglichen,
      • Skripts, Bots oder andere automatisierte Technologie enthalten, um auf dieverwendete Software zuzugreifen,
      • in anderer, ähnlicher Weise gegen die Recht Dritter, einschließlich Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

g) aisys media ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Bestimmungen verstoßen zu überwachen und gegebenenfalls, nach einer Ermessensentscheidung, im Einzelfall zu löschen.

h) Dem Kunden ist es verboten Vorträge/Präsentationen/Veranstaltung/Konferenz, die über das Portal präsentiert werden, aufzuzeichnen, zu filmen, mitzuschneiden, Screenshots anzufertigen oder sonstige Aufnahmen hiervon zu machen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist.

i) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche die Leistungserbringung von aisys media beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und aisys media alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

j) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

k) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

l) Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.

m) Soweit der Kunde KI-Tool nutzt, ist er verpflichtet, die damit erzeugten Inhalte vor ihrer Verwendung sorgfältig zu prüfen und die jeweiligen Nutzer innerhalb seines Unternehmens ebenfalls hierzu zu verpflichten.

n) Der Kunde verpflichtet sich, alle Mitarbeitenden, die mit den KI Tools befasst sind, in eigener Verantwortung entsprechend den Vorgaben der KI Verordnung und sonstiger anwendbarer Vorschriften zu schulen.

2. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden steht aisys media eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen gemäß den Angaben auf der Portal-Webseite vor Vertragsschluss zu, sofern dem Kunden ein Verschulden am entstandenen Mehraufwand trifft. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Mehraufwand entstanden ist.

3. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die berechtigten Nutzer des Portals auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Verletzt der Kunde oder ein von diesem bestimmter Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann aisys media ohne vorherige Ankündigung den Zugriff aller Nutzer des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für aisys media, ihre Kunden oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.

4. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist aisys media dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Aisys media ist dazu berechtigt in diesem Fall die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

5. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber aisys media geltend machen, wird aisys media den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, aisys media insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, aisys media bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit aisys media kein Mitverschulden zur Last fällt.

 

§ 7 Haftung / Gewährleistung

1. Der Kunde haftet dafür, dass das Portal und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten zu solchen Zwecken erstellt werden.

2. Für etwaige Mängel stehendem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.

3. aisys media erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und gewährleistetdie Funktions- und die Betriebsbereitschaft des Portals nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Bei der Bereitstellung des Portals schuldet aisys media die branchenübliche Sorgfalt. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität des Portals richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung auf der Portal-Webseite und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.

4. aisys media gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % im Jahresmittel. Aisys media haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass das Portal vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten, nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von 1,5% eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Aisys media schuldet keine Erreichbarkeit ihrer Server während vorab angekündigten Wartungsintervallen, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Ausfälle der Servererreichbarkeit während diesen Zeiten lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz entstehen. Ebenfalls erfolgt bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von aisys media liegenden Störung keine Rückvergütung von Entgelten. Bei kostenlosen Diensten schuldet aisys media keinerlei Mindestverfügbarkeiten.

5. Die Haftung von aisys media für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass aisys media gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch aisys media. Die Haftung von aisys media für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass aisys media gegenüber dem Kunden einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Kunden gegen aisys media beinhaltet, ist ausgeschlossen.

6. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht vonaisys media zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von aisys media ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

7. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftetaisys media insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen, z.B. mit Hilfe der entsprechenden Exportfunktionen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von aisys media gehört.

8. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktagin Textform Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:

a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)

b) Screenshot der Fehlermeldung

c) eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann

d) aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung

9. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oderaisys media durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von aisys media zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

10. Der Kunde wird aisys media bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

11. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von aisys media durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von aisys media für Mängel,die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

12. Die Mängelbeseitigung durchaisys media kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden, der Unternehmer ist, erfolgen.

13. Solange der Kunde, die nach dem jeweiligenVertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist aisys media berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.

14. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

15. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von aisys media.

16. aisys media ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung.aisys media ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.

17. aisys media haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

18. Für sonstige Schäden haftet aisys media nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

19. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

20. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen vonaisys media.

21. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

§ 8 Nutzungsrechte 

1. Sämtliche Inhalte des Portals von aisys media sind urheberrechtlich geschützt.

2. Die vereinbarten Nutzungsrechte an den vonaisys media zur Verfügung gestellten Leistungen gehen an den Kunden jeweils nur unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung über. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.

3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich aisys media zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden. Dieser Vertrag räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual-Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Software und den Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei aisys media. Der Kunde erwirbt insbesondere keine Rechte an dem Sourcecode der Software.

4. Der Kunde ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, das Portal und Funktionalitäten, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von aisys media über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, Lizenzen und/oder Pakete und Funktionalitäten zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen.

5. Der Kunde räumt aisys media für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb des Portals von aisys media ein.

6. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an aisys media überlassenen Daten, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von aisys media zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt aisys media von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verletzung dieser Pflichten frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. aisys media ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.

7. aisys media ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungenauch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.

 

§ 9 Anbieterwechsel und Datenübertragbarkeit

1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit und unabhängig von einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, zu einem anderen Anbieter, der die gleiche Dienstart abdeckt, zu wechseln oder die Übertragung aller exportierbaren Daten und anderer Elemente, einschließlich Anwendungen, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat („digitale Vermögenswerte“) zu der IKT-Infrastruktur in den eigenen Räumlichkeiten des Kunden, zu verlangen. Die Übertragung erfolgt eigenständig durch den Kunden über die auf pollxpress bereitgestellten automatisierten Self-Service-Export- und Schnittstellenfunktionen. Welche Daten exportierbar sind und welche nicht, ergibt sich abschließend aus Anlage 1 (Abschnitt A und B).

2. Der Kunde zeigt den Wechsel mit einer Frist von zwei Monaten an (Ankündigungsfrist). Die Übergangsfrist für die Übertragung der Daten (Übergangszeitraum) beträgt höchstens 30 Kalendertage ab Ablauf der Ankündigungsfrist. Ist dies technisch nicht durchführbar, teilt aisys media dies innerhalb von 14 Arbeitstagen begründet mit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig angemessen verlängern. Der Vertrag läuft während des Übergangszeitraums unverändert fort.

3. Während des Übergangszeitraums leistet aisys media angemessene Unterstützung ausschließlich über die vorhandenen Self-Service-Funktionen und die zugehörige Dokumentation, handelt mit gebotener Sorgfalt zur Wahrung der Geschäftskontinuität, unterrichtet über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Diensterbringung und sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau bei Datenübertragung und -abruf. aisys media schuldet keinen Wechselerfolg und keine individuelle, manuelle oder projektbezogene Migrationsbegleitung. Die Herstellung von Funktionsäquivalenz sowie die Bereitstellung von Migrationswerkzeugen oder technischem Support werden nicht geschuldet. aisys media ist nicht verpflichtet, neue Technologien zu entwickeln oder durch Rechte des geistigen Eigentums geschützte oder ein Geschäftsgeheimnis darstellende Inhalte offenzulegen.

4. Der Kunde teilt bis zum Ablauf der Ankündigungsfrist mit, ob er zu einem anderen Anbieter wechselt (mit Angabe von dessen Daten), zu einer eigenen IKT-Infrastruktur übergeht oder die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangt. Der Vertrag gilt hinsichtlich der exportierbaren Daten als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist oder, bei gewünschter Löschung, mit Ablauf der Ankündigungsfrist aisys media informiert den Kunden gesondert über die Beendigung.

5. Nach Ablauf des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten für 30 Kalendertage über die Self-Service-Funktionen abrufen (Abrufzeitraum). Das Sicherheitsniveau nach Absatz 3 bleibt bestehen. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht aisys media sämtliche direkt vom Kunden generierten oder ihn betreffenden exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und der Wechsel erfolgreich vollzogen wurde.

6. Der Datenexport erfolgt über die Self-Service-Funktionen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Standardformat. Bis zum 12. Januar 2027 kann aisys media hierfür ermäßigte, auf die direkt zurechenbaren Kosten begrenzte Wechselentgelte erheben; ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen (z. B. beschleunigte Migration, Sonderformate, individuelle Unterstützung) sind nicht geschuldet und können, soweit angeboten, gesondert kostenpflichtig beauftragt werden.

7. Erfolgt der Wechsel vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und führt er zu deren vorzeitiger Beendigung, hat der Kunde eine Ausgleichszahlung in Höhe der ausstehenden Entgelte der Restlaufzeit zu zahlen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder ausgebliebenen Schadens vorbehalten, ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Eine allgemeine Beschreibung der technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen, die aisys media getroffen hat, um einen widerrechtlichen internationalen staatlichen Zugang zu verhindern ist online abrufbar auf: https://pollxpress.com/tom/.

 

§ 10 Bonus- und Credit-Programm 

1. aisys media kann dem Kunden im Rahmen eines Bonusprogramms die Möglichkeit einräumen, Bonuspunkte („Credits” bzw. auch „PxP Credits“ genannt) zu sammeln und bei der Buchung kostenpflichtiger Lizenzen und Pakete einzulösen. Die Bereitstellung des Bonusprogramms ist eine freiwillige Zusatzleistung, die nur erfolgt, soweit aisys media sie anbietet. Sie ist nicht Bestandteil der geschuldeten Hauptleistungen und steht nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis zu einer Leistung des Kunden. Ein Anspruch auf Einrichtung, Fortführung, bestimmte Ausgestaltung oder Verfügbarkeit des Programms besteht nicht. Bestand, Aussetzung, Änderung oder Beendigung des Programms lassen die übrigen Verträge zwischen den Parteien unberührt und begründen insbesondere keinen Mangel und kein Minderungs-, Schadensersatz-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Kunden.

2. Ein Credit entspricht einem Rabattwert von 1,00 EUR (netto), der auf die Vergütung berechtigter kostenpflichtiger Lizenzen und Pakete angerechnet werden kann. Credits sind ausschließlich eine systeminterne Verrechnungseinheit zur Gewährung von Rabatten; sie stellen kein Zahlungsmittel oder elektronisches Geld dar. Credits können ausschließlich innerhalb des Portals „pollxpress” und ausschließlich gegenüber aisys media verwendet werden. Eine Barauszahlung, eine Verzinsung sowie ein Umtausch in Bargeld oder sonstige Geldwerte sind ausgeschlossen; dies gilt auch bei Kündigung, Sperrung oder Löschung des Nutzerkontos. Credits sind konto- bzw. kundenbezogen und nicht auf andere Personen oder Nutzerkonten übertragbar.

3. Credits werden dem Kunden gutgeschrieben, wenn er die Voraussetzungen einer von aisys media bekannt gegebenen Maßnahme (z. B. Aktion, Event) erfüllt. Die teilnehmenden Maßnahmen, die Voraussetzungen der Gutschrift, die Anzahl der Credits sowie etwaige Beschränkungen ergeben sich aus der jeweiligen Maßnahmen- bzw. Aktionsbeschreibung, die aisys media im Portal oder in Textform bekannt gibt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Teilnahme geltende Beschreibung; enthält sie keine Angabe zur Anzahl der Credits, werden keine Credits gewährt. Vorgesehen sind insbesondere eine Gutschrift für die Frühregistrierung vor dem Start des Portals (Early Bird) sowie eine Gutschrift für eine erfolgreiche Empfehlung über einen persönlichen Empfehlungslink. Bei der Empfehlung erfolgt die Ansprache der empfohlenen Person durch den Kunden in eigener Verantwortung unter Beachtung von § 7 UWG. aisys media kann weitere Maßnahmen anbieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

4. Credits können ausschließlich für kostenpflichtige Lizenzen und Pakete eingelöst werden und werden mit 1,00 EUR je Credit auf die Netto-Vergütung angerechnet; der Restbetrag ist nach § 5 dieser Bedingungen zu zahlen. Pro Buchung kann höchstens die in der jeweiligen Beschreibung auf der Buchungsseite angegebene Anzahl an Credits eingelöst werden. Soweit in der Beschreibung keine Höchstanzahl einlösbarer Credits angegeben wird, gilt Folgendes: pro kostenpflichtige Buchung können höchstens 50 Credits eingelöst werden, wobei maximal 50% der Buchungskosten mit Credits beglichen werden kann; die restlichen 60% sind gemäß § 5 dieser Bedingungen zu bezahlen. Eine Einlösung ist nur bis zur Höhe der Netto-Vergütung möglich; eine Auszahlung oder Gutschrift eines etwaigen Differenzbetrags erfolgt nicht. Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der tatsächlich zu zahlende Betrag.

5. Credits sind, soweit in der jeweiligen Aktionsbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt ist, ab ihrer Gutschrift 24 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht eingelöste Credits ersatzlos.

6. Bei Missbrauch oder begründetem Missbrauchsverdacht – insbesondere bei Mehrfach- oder Eigenregistrierungen, fingierten Organisationen, Wegwerf-E-Mail-Adressen, automatisierten Registrierungen oder der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen – ist aisys media berechtigt, Gutschriften zu verweigern, zu Unrecht erlangte Credits mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen und zu entfernen, den Kunden von der Teilnahme auszuschließen und bei schwerwiegenden Verstößen das Nutzerkonto nach Maßgabe dieser AGB zu sperren. aisys media ist berechtigt, die Voraussetzungen einer Gutschrift vor und nach der Gutschrift zu überprüfen; ein Anspruch auf Offenlegung der Prüfmechanismen besteht nicht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von aisys media bleiben unberührt.

7. aisys media ist berechtigt, das Bonusprogramm und einzelne Maßnahmen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (insbesondere technische, wirtschaftliche oder rechtliche Gründe oder die Vermeidung von Missbrauch). Bereits ordnungsgemäß und nicht missbräuchlich erworbene Credits bleiben hiervon unberührt und können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit eingelöst werden, soweit dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Über eine Änderung, Aussetzung oder Beendigung wird aisys media in geeigneter Weise informieren.

8. Für die Bereitstellung und Durchführung des Bonusprogramms gelten die Haftungsregelungen des § 7 dieser Bedingungen entsprechend. Im Übrigen übernimmt aisys media im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm, insbesondere für technische Störungen, Übertragungsfehler oder Systemausfälle, keine Haftung, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von aisys media oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), von Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

 

§ 11 Höhere Gewalt

aisys media ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von aisys media in Deutschland.

2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

3. Folgende Anlagen sind integraler Bestandteil dieser Bedingungen:
Anlage 1: Datenportabilität

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 24.08.2026

 

Anlage 1 – Datenportabilität

Abschnitt A – Exportierbare Datenkategorien

Zum Zeitpunkt des Anbieterwechsels können – abhängig vom gebuchten Leistungsumfang und den jeweils verfügbaren Exportfunktionen – folgende Daten exportiert werden:

  • Teilnehmerlisten einschließlich der vom Kunden erfassten Teilnehmerdaten (z. B. CSV oder XLSX)
  • Ergebnisse von Abstimmungen
  • Ergebnisse von Wahlen
  • Ergebnisse von Umfragen
  • Antworten der Teilnehmenden, soweit Bestandteil der jeweiligen Auswertungen
  • Auswertungen und Berichte in den von aisys media bereitgestellten Exportformaten (z. B. PDF, CSV, XLSX)

Abschnitt B – Nicht exportierbare Datenkategorien

Folgende Datenkategorien werden im Rahmen eines Anbieterwechsels nicht bereitgestellt:

1. Interne Systemdaten

  • Interne Datenbankstrukturen und Datenbankbeziehungen
  • Interne Objektkennungen und Referenzen
  • Systemparameter und Konfigurationsdaten
  • Cache-, Queue- und Laufzeitdaten
  • Betriebs-, Monitoring- und Protokolldaten
  • Diagnosedaten und Fehlerprotokolle

2. Sicherheitsrelevante Informationen

  • Verschlüsselungsschlüssel
  • Hashwerte und Salt-Werte
  • Authentifizierungs- und Sessioninformationen
  • API-Schlüssel
  • Zertifikate
  • Sicherheits- und Zugriffskonfigurationen

3. Geschäftsgeheimnisse

  • Quellcode
  • Algorithmen
  • Softwarekomponenten
  • Interne Workflows
  • Technische Dokumentationen
  • Entwicklungs- und Deploymentinformationen
  • Sonstige Geschäftsgeheimnisse von aisys media

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pollxpress ist ein neu entwickeltes Produkt auf Basis der bewährten Technologieplattform TEDME. Die dargestellten Referenzen beziehen sich auf den Einsatz dieser Technologie in Kundenprojekten.
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Seien Sie eine der ersten Organisationen, die pollxpress bei seiner Markteinführung im Oktober 2026 einsetzt.

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Nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse werden automatisch 50 Startguthaben (€50 Wert) für Ihr Konto reserviert. Sobald pollxpress startet, können die Guthaben für Ihre erste bezahlte Buchung verwendet werden und werden vom Buchungspreis abgezogen. Die Startguthaben gelten 12 Monate nach Verfügbarkeit von pollxpress.

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